Förderprogramme
Wie finanzieren Sie Ihre Einsparmaßnahmen?
Um Ihnen den Überblick über die Vielzahl der verschiedenen Förderprogramme zu erleichtern, haben wir diese zunächst nach Fördermittelgebern getrennt. Die attraktivsten Förderprogramme für Privatpersonen bieten die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Über diesen Link erhalten Sie Informationen zu folgenden Förderprogrammen:
- Bauen und Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienshauses (153)
- Photovoltaikanlagen und Speicher (270)
- Batteriespeicher (275)
- Finanzierung von selbstgenutzen Wohneigentum (124)
- Finanzierung von Genossenschaftsanteilen (134)
- Zuschuss - Energieeffizient Bauen und Sanieren - Baubegleitung (431)
- Zuschuss - Die innovative Brennstoffzelle für Ihre Wohnimmobilie (433)
Über die KfW förderfähig sind u.a. alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Die folgenden Links bringen Sie direkt zum jeweiligen Förderprogramm:
- Kredit - Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus (151)
- Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
- Zuschuss - Energieeffizient Sanieren (430)
- Zuschuss - Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)
- Zuschuss - Energieeffizient Sanieren - Die innovative Brennstoffzelle (433)
- Kredit - Altersgerecht umbauen (159)
- Zuschuss - Altersgerecht umbauen (455)
- Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum (124)
- Photovoltaikanlagen und Speicher (270)
- Erneuerbare Energien - Batteriespeicher (275)
Oder nutzen Sie den KfW Produktfinder.
Das BAFA fördert im Bereich Heizen mit Erneuerbaren Energien folgende Maßnahmen:
Das BAFA fördert ab 1. August 2016 den Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie den hydraulische Abgleich am Heizsystem.
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- freiberuflich Tätige
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften
Gefördert wird:
- der Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen.
- die Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen.
- In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:
- voreinstellbaren Thermostatventilen
- Einzelraumtemperaturreglern
- Strangventilen
- Technik zur Volumenstromregelung
- Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
- Pufferspeichern
- die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve.
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro.
Die Antragstellung erfolgt vor dem Maßnahmenbeginn online bei der BAFA.
Weitere Informationen zum Förderprogramm der BAFA und Antragsformulare finden Sie hier.
Das BAFA fördert den Erwerb (Kauf und Leasing) neuer, elektrisch betriebener Fahrzeuge, die ab dem 18. Mai 2016 beschafft werden.
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
Förderfähig sind:
- reine Batterieelektrofahrzeuge
- von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid)
- Brennstoffzellenfahrzeug
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich das zu erwerbende Fahrzeug auf der Fahrzeugliste der förderfähigen Elektroautos befindet. Eine aktuelle Liste finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Förderprogramm der BAFA und Antragsformulare finden Sie hier.
Eine eigene Wall Box in der Garage - die Alternative zur öffentlichen Ladestation!
Die Stadtwerke Böhmetal GmbH unterstützt ab sofort Besitzer von E-Fahrzeugen mit einem Förderbetrag von 200,00 EUR beim Einbau sogenannter „Wall Boxen“ (deutsch Wandladestation).
Desweiteren wird das Ganze mit einem Ökostrom-Sondertarif „böhmeStrom•NaturWatt Box“ zu einem günstigen Nachtstrompreis wochentags von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Wochenenden ganztägig verstärkt.
Die Anzahl der förderfähigen Wall Boxen ist begrenzt. Dieses Förderangebot gilt (nur innerhalb des Strom-Grundversorgungsgebiets) bis zum 31.12.2019.
Weitere Informationen zum Förderprogramm der Stadtwerke Böhmetal GmbH sowie das Antragsformular finden Sie hier.
Eine weitere Möglichkeit zur Fördermittelrecherche bietet die kostenfreie Energieberatung der Verbraucherzentralen. Gerne vereinbaren wir einen Termin für Sie.