Elektroautos bewegen


Das Elektroauto (wahlweise auch E-Auto, E-Mobil oder Elektromobil) ist ein PKW der EG-Fahrzeugklasse M, das von einem Elektromotor angetrieben wird. Da das E-Auto im Betrieb selbst keine relevanten Schadstoffe emittiert, wird es als emissionsfrei eingestuft. Elektroautos inkl. Batterie schneiden bei einer Betrachtung des gesamten Produktlebenszyklus sowohl beim Energieverbrauch als auch beim Treibhausgasausstoß besser ab als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert die Beschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Voraussetzung für eine Förderung sind die Darstellung der ökologischen Vorteile und eine Analyse der Wirtschaftlichkeit. Der Betrieb der Fahrzeuge muss weitestgehend über regenerativen Strom erfolgen. Die Höhe der Zuwendung errechnet sich auf Basis der Investitionsmehrkosten. Pro Förderantrag sollten in der Regel mindestens fünf Fahrzeuge beschafft werden.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zur Antragstellung finden Sie hier.

Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr" erfolgen wichtige Änderungen für die Nutzer von elektrisch betriebenen Fahrzeuge:

  • Elektrofahrzeuge werden bei Erstzulassung bis zum 31.12.2020 für 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Danach soll ein verminderter Steuersatz gelten. Vorher galt für Fahrzeuge, die ab dem 01.06.2016 zugelassen wurden, eine Steuerbefreiung von nur noch fünf Jahren.
  • Arbeitgeber haben die Möglichkeit dazu, Ihren Arbeitnehmern, die ein privates Elektrofahrzeug an einer betrieblichen Ladesäule aufladen, den Strom kostenfrei zu überlassen. Bislang musste jede Kilowattstunde erfasst und als unentgeltliche Wertabgabe versteuert werden.

Seit Juni 2016 fördert die NBank den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem Zuschuss von bis zu 50 %. Antragsberechtigt sind alle juristische Personen, also unter anderem auch Vereine, Stiftungen, Kommunen und Unternehmen. Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Ebenfalls förderfähig ist Ladeinfrastruktur über die Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Ab 01. März 2017 können private Investoren, Städte und Gemeinden Förderanträge stellen.

Der Antrieb bei Elektroautos kann in fünf grundlegende Technologien unterschieden werden:

  1. Hybrid
  2. Plug-in-Hybrid
  3. Range Extended Electric Vehicle
  4. Batteriebetriebenes Fahrzeug
  5. Brennstoffzellenfahrzeug 

Informationen zu den einzelnen Antriebstechnologien finden Sie auf der Webseite des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA). Bei Interesse klicken Sie hier.  

 

 

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