Energetische Quartierskonzepte


Energetische Quartierskonzepte | Bildnachweis: © pixabay

Energetische Quartierskonzepte

Für Kommunen ist die energetische Erneuerung des Gebäudebestandes eine der großen Herausforderungen der Energiewende. Dabei richtet sich die Betrachtung der Kommune weniger auf das einzelne Gebäude, als vielmehr auf den energetischen Sanierungsprozess von ganzen Quartieren.
Energetische Quartierskonzepte sind ein effektives Instrument zur Planung und Umsetzung der energetischen Quartierssanierung.

Das Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung"

Für die Aufstellung und Umsetzung energetischer Quartierskonzepte stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Kommunen mit dem Programm 432 „Energetische Stadtsanierung“ einen Zuschuss in Höhe von 65 % zur Verfügung.

Das Förderprogramm in Kürze:

  • Zuschuss in Höhe von 65 % der förderfähigen Kosten
  • zur Erstellung von energetischen Konzepten und für Sanierungsmanager in der ersten Umsetzungsphase
  • einfache Antragstellung und schnelle Bearbeitung
  • Kombination mit öffentlichen Fördermitteln möglich

Das Land Niedersachsen bietet über die NBank zusätzliche Fördermittel für Konzepte zur energetischen Quartierssanierung: Die KfW-Förderung wird um 20 % (bis zu maximal 10.000 €) aufgestockt. Außerdem kann ein Quartierskonzept als Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes (§§ 136 ff BauGB) genutzt werden. In diesem Fall können energetische Investitionen bis zu 100 % steuerabzugsfähig (§§ 10 f und 7 h EStG) sein. 

Weitergehende Informationen zur Förderung durch die KfW und die NBank erhalten Sie im Bereich Förderprogramme.


Die wichtigsten Fakten zum Quartierskonzept

Fragen, die Sie sich eventuell auch schon gestellt haben, sollen im Folgenden beantwortet werden:

Ein Quartier besteht nach der Definition des Förderprogramms aus mindestens zwei zusammenhängenden bebauten Grundstücken. Ein Quartier kann ein ganzes Dorf umfassen, ist in der Regel aber kleiner als ein Stadtteil. Die Quartiersabgrenzung nimmt jede Kommune selber vor – ganz entsprechend der lokalen Gegebenheiten und Zielsetzungen. Unterscheidungsmerkmale sind zum Beispiel die Siedlungs- und Nutzungsstruktur, das Baualter, die Bauweise oder auch die jeweiligen Eigentumsverhältnisse.

Typische Quartiere sind historische Stadtkerne, Siedlungen, aber auch Einfamilien- und Reihenhausgebiete unterschiedlicher Baualtersklassen. Quartiere finden sich nicht nur in städtischen Gebieten, sondern auch auf dem Land – in großen und in kleinen Gemeinden.

Jede Kommune hat ein Quartier!

Der Untersuchungsgegenstand und die Zielsetzung des Quartierskonzeptes werden von der jeweiligen Kommune definiert. Es werden die klassischen Fragen der kommunalen Bauleitplanung untersucht und in Bezug zu ihren Auswirkungen auf die energetische Qualität und Versorgung des Quartiers gesetzt.

Mögliche Ziele eines Quartierskonzeptes könnten sein:

  • Energetische Sanierung des Gebäudebestandes
  • Schaffung einer energieeffizienten Infrastruktur
  • Effiziente Wärmeversorgung
  • Entwicklung von Lösungen für den Einsatz Erneuerbarer Energien
  • Klimagerechtes Mobilitätskonzept
  • Klimabewusstes Verbrauchsverhalten

Mit einem Quartierskonzept können der Gebäudebestand erfasst und anhand der Energieverbrauchszahlen konkrete Minderungspotenziale aufgezeigt werden. Daraus lassen sich Strategien und Maßnahmen ableiten und gezielt auf die Umsetzung hin planen. Durch die frühzeitige Einbeziehung der relevanten Akteure und die fokussierte Betrachtung eines Quartiers werden die Umsetzungschancen gegenüber großräumigeren Konzepten verbessert. Auch bietet sich die Chance, im Rahmen einer integrierten Planung verschiedene Zielsetzungen der Stadtentwicklung aufeinander abzustimmen.

Je nach Ziel des Konzeptes sollten folgende Aspekte in die Untersuchung einfließen:

  • Vorhandene städtebauliche Planungen
  • Aussagen zu Stadtbildqualitäten und Demografie
  • Einbindung der betroffenen Akteure
  • Gesamtenergiebilanz des Quartiers
  • Analyse möglicher Umsetzungshemmnisse und deren Überwindung
  • Aussage zu Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung und zur Erfolgskontrolle
  • Information, Öffentlichkeitsarbeit

1. Erstellung des Quartierskonzeptes

Ein energetisches Quartierskonzept wird mit 65 Prozent der Kosten durch die KfW gefördert. Diese Förderung wird durch das Land Niedersachsen um weitere 20 Prozent (bzw. 30 Prozent für Haushaltssicherungskommunen) um max. 10.000 Euro aufgestockt. Diese zusätzliche Förderung ist bei der N-Bank zu beantragen. Informationen zur ergänzenden Landesförderung bei der NBank

Schon zu Beginn müssen Zweck, Ziele und Aufgabenstellung für das Quartierskonzept definiert werden. Die Phase bis zum fertigen Antrag erfordert besondere Sorgfalt und kann daher arbeitsintensiv sein. Kosten, die z.B. für die fachliche Beratung und Antragserarbeitung entstehen können in angemessenem Rahmen sogar nachträglich gefördert werden.

Die Kommune kann die Fördermittel übrigens auch an Dritte (z.B. Stadtwerke und Wohnungswirtschaft) weiterleiten. Den Förderantrag muss aber die jeweilige Kommune stellen.

2. Quartiersmanager/innen

Schon während der Konzepterstellung kann die Kommune eine/n Quartiersmanager/in einstellen, deren Personalkosten zu 65 Prozent gefördert werden. Insgesamt kann der/die Quartiersmanager/in bis zu fünf Jahren gefördert werden. Maximal gibt es 250.000 Euro Zuschuss für Sach- und Personalkosten über diesen Zeitraum.

Es muss übrigens keine neue Stelle geschaffen werden, - es ist auch möglich vorhandenes Personal für die Aufgabe freizustellen oder ein externes Büro zu beauftragen.

Das Quartiersmanagement unterstützt die Umsetzung des Quartierskonzeptes vor Ort. Das kann zum Beispiel die Beteiligung der Bürger/innen, die Energieberatung, die Erstellung gemeinschaftlicher Ausschreibungen oder die Umsetzungsplanung für ein Nahwärmenetz sein. 

Der Bewilligungszeitraum für einen Antrag liegt bei sechs Wochen. Zurzeit stehen im KfW-Programm 432 ausreichend Mittel zur Verfügung.

Ein Quartierskonzept kann auch als Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes (§§ 136 ff BauGB) genutzt werden. In diesem Fall können Investitionen in die energetische Sanierung nach §§ 10 f und 7 h EStG als Sonderausgabe oder erhöhte Absetzung von der Einkommenssteuer abzugsfähig sein. Diese steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten begünstigen die energetische Gebäudesanierung zusätzlich.

Energetische Quartierskonzepte | Bildnachweis: © pixabay